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Die vom Wasserversorger erfassten Zählerstände der Hauptwasserzähler werden an den Zweckverband München-Südost automatisch weitergeleitet. Sie sind Grundlage für die jährliche Verbrauchsabrechnung. Die Zählerstände der auf dem Grundstück installierten Zwischenwasserzähler, wie Garten-, Stall- oder Regenwasserzähler werden nicht durch den Wasserversorger erfasst. Die Meldung dieser Zählerstände liegt in der Verantwortung der Eigentümer*innen oder Mieter*innen.
Bitte senden Sie uns den abgelesenen Zählerstand zu den nachfolgend genannten Terminen. Sollte keine Meldung eingehen, kann ein Abzug nicht gewährt werden, Regenwasserzähler werden geschätzt.
Wenn Sie die Flurstück-Nr. nicht parat haben, wird die Haus-Nr. benötigt.
Wenn Sie die Haus-Nr. nicht parat haben, wird die Flurstück-Nr. benötigt.
Siehe Gebührenbescheid
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* Siedlung Grasbrunner Weg über Putzbrunn
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